Herzlich willkommen auf dem Blog von Steuerberater Mustermann. Als Ihre moderne Steuerkanzlei begleiten wir Sie täglich mit vollem Einsatz. Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten stets ganzheitlich, persönlich und absolut zuverlässig zu betreuen. Wir unterstützen Privatpersonen, engagierte Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen erdenklichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei legen wir einen ganz besonderen Wert auf eine transparente Beratung, eine vorausschauende Planung und auf individuelle Lösungen, die genau auf die einzigartigen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.
Ein Thema, das in unserer stark vernetzten Welt immer häufiger auf unserem Schreibtisch landet, ist das Konzept der sogenannten Workation. Dieses moderne Wort setzt sich aus den englischen Begriffen für Arbeit und Urlaub zusammen. Es beschreibt den großen Traum sehr vieler Berufstätiger: Morgens entspannt vom Balkon eines Ferienhauses am Meer aus arbeiten und am späten Nachmittag unbeschwert in die Wellen springen.
Die rasante Digitalisierung und der stetige Wandel der modernen Arbeitswelt machen diese Arbeitsweise heute möglich. Viele tägliche Aufgaben müssen längst nicht mehr zwingend an einem festen Schreibtisch im klassischen Büro erledigt werden. Ein leistungsstarker Laptop und eine stabile Internetverbindung reichen in vielen Branchen bereits völlig aus. Das birgt viele Vorteile:
- Fantastische Möglichkeiten für eine deutlich bessere Balance zwischen Berufsleben und Freizeit.
- Unternehmen profitieren massiv, da flexible Arbeitsmodelle die Zufriedenheit im gesamten Team erheblich steigern.
- Arbeitgeber werden im harten Wettbewerb um die besten Fachkräfte auf dem Markt deutlich attraktiver.
Doch wo viel Sonne ist, gibt es bekanntlich auch Schatten. Wer seine beruflichen Aufgaben über eine längere Zeit aus dem Ausland erledigt, stößt schnell auf äußerst komplexe rechtliche und steuerliche Regelungen. Damit das Arbeiten unter Palmen nicht zu einem teuren Nachspiel führt, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag im Detail zeigen, worauf Sie unbedingt achten müssen und wie wir Sie als Ihre Kanzlei optimal dabei unterstützen können.
Die magische Grenze von einhundertdreiundachtzig Tagen
Ein zentraler und sehr wichtiger Punkt bei der Arbeit aus dem fernen Ausland ist das internationale Steuerrecht. Solange Sie nur für ein paar wenige Wochen im Jahr aus einem anderen Land arbeiten, bleibt Ihr steuerlicher Wohnsitz in der aller Regel weiterhin in Deutschland bestehen. Das bedeutet für Sie ganz konkret, dass Sie Ihr gesamtes Einkommen weiterhin wie gewohnt in Deutschland versteuern.
Diese unkomplizierte Situation ändert sich jedoch grundlegend, wenn Sie sich deutlich länger im Ausland aufhalten. Die allerwichtigste Faustregel in diesem speziellen Zusammenhang ist die bekannte Regelung von einhundertdreiundachtzig Tagen. Wenn Sie sich während eines Kalenderjahres mehr als ein halbes Jahr in einem anderen Land aufhalten, können Sie mit großer Wahrscheinlichkeit dort steuerpflichtig werden.
Die genauen Bedingungen hängen dabei sehr stark davon ab, ob die Bundesrepublik Deutschland mit Ihrem gewählten Gastland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. Diese internationalen Abkommen sollen in erster Linie verhindern, dass Sie auf ein und dasselbe Einkommen in zwei verschiedenen Ländern gleichzeitig Steuern zahlen müssen. Sie regeln sehr klar und verbindlich, welches der beiden Länder am Ende das tatsächliche Besteuerungsrecht hat. Als Ihre erfahrenen Steuerberater prüfen wir sehr gerne vorab für Sie, welche konkreten Abkommen für Ihr gewünschtes Zielland gelten. Durch diese vorausschauende Vorbereitung haben Sie von Anfang an die nötige finanzielle Sicherheit und vermeiden unangenehme Überraschungen durch plötzliche Forderungen ausländischer Steuerbehörden.
Das unterschätzte Risiko der unbeabsichtigten Betriebsstätte
Für Arbeitgeber bringt die ortsunabhängige Arbeit der eigenen Belegschaft ein weiteres und sehr oft völlig unterschätztes Risiko mit sich. Wenn wertvolle Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum im Ausland arbeiten, kann dies aus der Sicht des dortigen Finanzamtes relativ schnell eine sogenannte Betriebsstätte des deutschen Unternehmens begründen. Die Konsequenzen aus einer solchen Einstufung können für den Betrieb weitreichend und teuer sein. Das deutsche Unternehmen müsste dann möglicherweise einen Teil seines erwirtschafteten Gewinns in diesem fremden Land versteuern und zusätzlich zahlreiche neue steuerliche Pflichten vor Ort erfüllen.
Ob eine solche rechtliche Betriebsstätte entsteht, hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab:
- Die genaue Dauer des Aufenthalts im Ausland.
- Die spezifische Art der ausgeübten Tätigkeit.
- Die exakte Position des jeweiligen Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens.
Werden beispielsweise im Ausland eigenständig weitreichende Verträge mit neuen Kunden verhandelt und rechtlich bindend abgeschlossen, steigt das Risiko einer solchen Gründung erheblich an. Wir helfen besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr zielgerichtet dabei, klare und rechtssichere Richtlinien für das ortsunabhängige Arbeiten des gesamten Teams zu entwickeln. Mit unserer detaillierten Planung lassen sich die vorhandenen Gestaltungsspielräume stets optimal nutzen, ohne dabei unnötige steuerliche Risiken für das Unternehmen einzugehen.
Sozialversicherung und Arbeitsrecht stets im Blick behalten
Neben den reinen Steuerthemen spielt natürlich auch die gesetzliche Sozialversicherung eine absolut entscheidende Rolle bei der Planung. Grundsätzlich gilt auf internationaler Ebene das bekannte Prinzip, dass die fälligen Sozialabgaben immer genau dort gezahlt werden müssen, wo die Arbeit tatsächlich verrichtet wird.
Um jedoch zu verhindern, dass ein lediglich kurzfristiger beruflicher Aufenthalt im Ausland direkt zu einem aufwendigen Wechsel im gesamten Sozialversicherungssystem führt, gibt es speziell innerhalb der Europäischen Union sehr klare Ausnahmeregelungen. Wer nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, kann in der Regel problemlos im heimischen deutschen Sozialversicherungssystem bleiben. Dafür wird zwingend die entsprechende Entsendebescheinigung benötigt. Diese wichtige Bescheinigung muss unbedingt noch vor der geplanten Abreise offiziell beantragt werden. Sie dient dann bei möglichen behördlichen Kontrollen im Gastland als belastbarer Nachweis, dass bereits ein gültiger Versicherungsschutz im Heimatland besteht.
Außerhalb der Grenzen der Europäischen Union wird dieser Sachverhalt jedoch oft deutlich komplizierter. Hier greifen dann in erster Linie bilaterale Sozialversicherungsabkommen, sofern solche mit dem jeweiligen Land überhaupt existieren. Ohne ein solches rettendes Abkommen kann es leider sehr schnell passieren, dass im Gastland zusätzliche hohe Sozialabgaben fällig werden. Zudem müssen zwingend die lokalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden:
- Innerhalb der Union genießen alle Bürger die wertvolle Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen grundsätzlich keine spezielle Arbeitserlaubnis.
- In Ländern außerhalb Europas ist hingegen sehr oft ein spezielles Arbeitsvisum zwingend erforderlich. Ein simples Touristenvisum reicht für das legitime mobile Arbeiten in der Regel absolut nicht aus.
Informieren Sie sich daher unbedingt frühzeitig, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir stehen Ihnen jederzeit tatkräftig zur Seite, um diese bürokratischen Hürden effizient und reibungslos zu meistern.
Datenschutz und IT Sicherheit auf allen Wegen
Ein weiteres bedeutendes Thema, das sehr eng mit unseren modernen digitalen Prozessen verknüpft ist, betrifft die grundlegende Sicherheit Ihrer sensiblen Daten. Wer aus der Ferne im Ausland arbeitet, loggt sich im Alltag häufig ganz unbedacht in öffentliche und ungesicherte Drahtlosnetzwerke in Hotels, kleinen Cafés oder direkt am Flughafen ein. Diese offenen Netzwerke sind jedoch ein äußerst beliebtes Ziel für kriminelle Cyberangriffe aus aller Welt. Da wir als Kanzlei einen extrem großen Wert auf den kompromisslosen Schutz aller vertraulichen Informationen legen, möchten wir Sie für dieses Risiko besonders sensibilisieren. Sensible interne Unternehmensdaten oder streng vertrauliche Mandanteninformationen gehören unter gar keinen Umständen ungeschützt in ein öffentliches Netz.
Die konsequente Nutzung von stets gesicherten Verbindungen über ein speziell verschlüsseltes Netzwerk sollte daher immer eine absolute Selbstverständlichkeit sein. Arbeitgeber sollten ihre reisenden Teams grundsätzlich mit den entsprechenden modernen Technologien und zudem mit sehr klaren Verhaltensregeln ausstatten. Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit allen Daten ist heutzutage absolut unerlässlich, um die vielen tollen Vorteile der neuen digitalen Arbeitswelt auch wirklich dauerhaft und vor allem sicher nutzen zu können.
Unsere ganzheitlichen Lösungen für Ihre Arbeitsmodelle
Bei Steuerberater Mustermann sehen wir diese aktuellen Entwicklungen der modernen Arbeitswelt absolut positiv und fördern sie aktiv. Die wunderbare Möglichkeit, nahezu völlig ortsunabhängig zu arbeiten, ist eine enorme Bereicherung für den täglichen Arbeitsalltag und bietet unglaublich viel Raum für ganz individuelle und spannende Lebensentwürfe. Als Ihre verlässlichen Partner in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sorgen wir immer dafür, dass diese neue Freiheit nicht durch unnötige steuerliche Sorgen getrübt wird. Wir analysieren zunächst Ihre ganz persönliche berufliche Situation im Detail und entwickeln dann gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte und clevere Lösungen, die wirklich exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Durch unsere permanente fachliche Weiterbildung und unser stets fundiertes Fachwissen kennen wir alle aktuellen gesetzlichen Regelungen und die neuesten Vorgaben aus der Politik oder aus den wichtigen internationalen Abkommen ganz genau. Wir klären für Sie umfassend, welche konkreten steuerlichen Pflichten im gewählten Gastland entstehen könnten, wie Sie drohende Doppelbesteuerungen geschickt vermeiden und welche genauen Formalitäten rund um das komplexe Thema Sozialversicherung rechtzeitig erledigt werden müssen. Unsere stark digitalisierten Kanzleiprozesse ermöglichen es uns darüber hinaus, die tägliche Zusammenarbeit mit Ihnen völlig ortsunabhängig und maximal effizient zu gestalten. Ganz egal, ob Sie heute aus dem Nachbardorf, nächste Woche aus den Bergen oder nächsten Monat von einer sonnigen Insel am Mittelmeer aus arbeiten, wir sind virtuell stets direkt an Ihrer Seite.
Mit einer vorausschauenden und soliden Beratung aus unserem Haus können Sie das mobile Arbeiten im Ausland völlig entspannt und sorgenfrei genießen. Sie gewinnen an beruhigender rechtlicher Sicherheit, profitieren von einer echten spürbaren Entlastung in Ihrem ohnehin schon vollen Alltag und leisten gleichzeitig einen sehr wichtigen Beitrag zum langfristigen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Sprechen Sie uns sehr gerne unverbindlich an, wenn Sie demnächst eine eigene Auslandsphase planen oder als weitsichtiger Arbeitgeber endlich rechtssichere Rahmenbedingungen für Ihr gesamtes Team schaffen möchten. Wir freuen uns schon jetzt sehr darauf, Sie auf Ihrem spannenden Weg in diese moderne, flexible Arbeitswelt stets persönlich, engagiert und zuverlässig zu begleiten.
Verwendete Quellen
- DATEV magazin – Arbeiten ohne Grenzen – https://www.datev-magazin.de/
- Lexware – Arbeiten aus dem Ausland – https://office.lexware.de/blog/
- DATEV magazin – Das Problem vor der Tastatur – https://www.datev-magazin.de/
- Lexware – Workation heisst Urlaub trotz Arbeit geniessen – https://office.lexware.de/blog/