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Willkommen auf dem Blog von Steuerberater Mustermann. Als moderne Steuerkanzlei haben wir den Anspruch, unsere Mandanten ganzheitlich, persönlich und zuverlässig zu betreuen. Wir unterstützen Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf transparente Beratung, vorausschauende Planung und individuelle Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Heute widmen wir uns einem wichtigen Thema, das Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen betrifft. Es geht darum, wie Sie rechtliche Fallstricke bei der Beauftragung von freien Mitarbeitern sicher umgehen. Das Stichwort lautet Scheinselbstständigkeit. Dieser Begriff klingt zunächst vielleicht etwas technisch, aber wir erklären Ihnen die Sachlage zugänglich, direkt und konkret. Wir zeigen Ihnen, welche Kriterien die Rentenversicherung anlegt und wie Sie Verträge von Beginn an so gestalten, dass Sie völlige Sicherheit genießen. Durch unser fundiertes Fachwissen helfen wir Ihnen, Gestaltungsspielräume optimal und positiv zu nutzen.

Was bedeutet dieser Begriff im Arbeitsalltag?

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person offiziell als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler auftritt und Rechnungen schreibt, in der Realität aber wie ein regulärer Angestellter in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden ist. Der Gesetzgeber und die Deutsche Rentenversicherung prüfen sehr genau, ob die verrichtete Arbeit tatsächlich selbstständig erbracht wird oder ob eigentlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Warum ist diese Unterscheidung so enorm wichtig für Sie?

Ganz einfach, weil es um die Sozialversicherungspflicht geht. Wenn jemand selbstständig ist, kümmert er sich selbst um seine Absicherung und zahlt seine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung. Ist die Person jedoch abhängig beschäftigt, müssen die anfallenden Sozialabgaben vom Arbeitgeber abgeführt werden. Stellt die Deutsche Rentenversicherung im Nachhinein fest, dass keine echte Selbstständigkeit vorlag, müssen diese Beiträge häufig über Jahre hinweg nachgezahlt werden. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und solche unnötigen Risiken durch eine kluge Planung im Vorfeld komplett aus dem Weg zu räumen.

Die wichtigsten Prüfkriterien der Rentenversicherung

Die Prüfer der Rentenversicherung betrachten bei ihrer Bewertung immer das Gesamtbild der Zusammenarbeit. Es gibt nicht das eine alleinige Merkmal, das über den Status entscheidet, sondern eine Reihe von Kriterien, die im Zusammenhang abgewogen werden:

  • Weisungsgebundenheit: Ein echter Selbstständiger entscheidet frei, wann, wo und wie er seine Arbeit erledigt. Er organisiert seine Arbeitsabläufe eigenverantwortlich. Wird ihm jedoch vom Auftraggeber exakt vorgegeben, zu welchen Uhrzeiten er im Büro zu erscheinen hat, welchen Schreibtisch er nutzen muss und auf welche Art und Weise jeder einzelne Arbeitsschritt zu erfolgen hat, spricht dies stark für ein Angestelltenverhältnis.
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation: Nimmt der freie Mitarbeiter regelmäßig an internen Teambesprechungen teil, nutzt er eine offizielle Emailadresse des Auftraggebers und arbeitet er mit den Werkzeugen, die ihm das Unternehmen zur Verfügung stellt? Wenn ja, deutet das auf eine enge Eingliederung hin. Ein unabhängiger Freiberufler nutzt idealerweise sein eigenes Equipment, wie seinen eigenen mobilen Computer sowie eigene Software, und tritt stets als externe Fachkraft auf.
  • Unternehmerisches Risiko: Wer selbstständig ist, investiert eigenes Kapital, betreibt Werbung in eigener Sache und trägt das Risiko, dass ein Auftrag ausfällt oder ein Kunde nicht zahlt. Ein Angestellter hingegen bekommt am Ende des Monats sein festes Gehalt, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Tritt der Auftragnehmer mit einer eigenen Webseite, eigenen Visitenkarten und einem klar erkennbaren Profil am Markt auf, ist dies ein sehr positives Signal für eine echte Selbstständigkeit.
  • Anzahl der Auftraggeber: Hierbei betrachtet man die sogenannte Fünf Sechstel Regelung. Wer auf Dauer und im Wesentlichen für nur einen einzigen Auftraggeber tätig ist und von diesem mehr als fünf Sechstel seines Umsatzes bezieht, rückt schnell in den Fokus der Prüfer. Es ist daher immer ratsam und motivierend, sich als Freiberufler ein breites Netzwerk an verschiedenen Kunden aufzubauen. Das sichert den rechtlichen Status ab und fördert gleichzeitig den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.
  • Eigene Angestellte: Wenn der Selbstständige eigene sozialversicherungspflichtige Angestellte hat, ist der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit in der Regel sofort vom Tisch. Wer als Arbeitgeber auftritt, gilt grundsätzlich als unternehmerisch tätig.

Verträge sicher und richtig gestalten

Nun fragen Sie sich sicher, wie Sie diese Erkenntnisse in der Praxis umsetzen können, um Verträge von Anfang an sicher zu gestalten. Wir raten Ihnen, den Vertrag immer auf ein konkretes Projekt oder ein definiertes Werk auszurichten. Vereinbaren Sie ein klares Ziel oder ein bestimmtes Ergebnis, anstatt einfach nur die Arbeitszeit auf Stundenbasis zu vergüten. Der Vertrag sollte ausdrücklich festhalten, dass der Auftragnehmer in der Einteilung seiner Arbeitszeit und bei der Wahl seines Arbeitsortes völlig frei ist.

Vermeiden Sie es zwingend, dem freien Mitarbeiter Urlaubsansprüche oder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in den Vertrag zu schreiben. Diese Dinge sind typische Rechte von Arbeitnehmern und haben in einem Vertrag für freie Mitarbeit nichts zu suchen. Achten Sie zudem darauf, dass der Auftragnehmer nicht zur Teilnahme an internen Firmenfeiern oder verpflichtenden Besprechungen gezwungen wird, die nicht direkt mit der Erledigung seines konkreten Auftrags zusammenhängen.

Die gelebte Realität zählt

Vertrauen Sie auf transparente Prozesse und eine ehrliche Umsetzung. Eine gute vertragliche Grundlage ist wichtig, aber die gelebte Realität entscheidet am Ende. Der sicherste Vertrag hilft Ihnen nicht, wenn die Zusammenarbeit im Alltag dann doch wie ein Angestelltenverhältnis gehandhabt wird. Die tatsächlichen Verhältnisse wiegen bei einer Prüfung immer schwerer als das bedruckte Papier.

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Zweifel bestehen, ob eine Beauftragung rechtlich unbedenklich ist, gibt es eine exzellente und positive Möglichkeit zur Klärung. Sie können ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Dies ist ein formaler Antrag, bei dem Sie die Fakten Ihrer Zusammenarbeit transparent darlegen. Die Rentenversicherung prüft den Fall und gibt Ihnen eine verbindliche Entscheidung. Damit haben beide Seiten absolute rechtliche Sicherheit, schaffen sich gegenseitig Entlastung und müssen keine späteren Nachforderungen fürchten.

Wir als Steuerberater Mustermann stehen Ihnen bei all diesen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen gerne zur Seite. Durch den Einsatz digitaler Prozesse und unsere laufende Weiterbildung sorgen wir dafür, dass Ihre Pflichten effizient erfüllt werden. Es gibt viele wunderbare Wege, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und freien Experten fruchtbar und absolut rechtssicher zu gestalten. Nutzen Sie diese Chancen, um flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Mit der richtigen Planung profitieren alle Beteiligten von einer erfolgreichen Partnerschaft. Wir hoffen, dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, Ihre Entscheidungen mit einem guten Gefühl zu treffen und Ihren wirtschaftlichen Erfolg weiter auszubauen.

Verwendete Quellen

  • Existenzgruendungsportal – Selbststaendige Taetigkeit mit einem Auftraggeber scheinselbstaendig – https://www.existenzgruendungsportal.de/
  • DATEV magazin – Mehr Sein als Schein – https://www.datev-magazin.de/
  • Lexware Blog – Scheinselbststaendigkeit erkennen und vorbeugen – https://office.lexware.de/blog/