Herzlich willkommen auf dem Blog von Steuerberater Mustermann. Als moderne Steuerkanzlei ist es unser täglicher Anspruch, Mandanten ganzheitlich, persönlich und zuverlässig zu betreuen. Wir unterstützen Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Ein Thema, das uns in der Praxis besonders häufig begegnet und uns sehr am Herzen liegt, ist der mutige Schritt in die Selbstständigkeit. Gerade in der Anfangsphase tauchen viele Fragen auf, bei denen eine professionelle Begleitung entscheidend für den späteren Weg sein kann. Ein fundiertes Gründercoaching ist hierbei ein hervorragendes Instrument. Oftmals zögern angehende Unternehmer jedoch, weil sie hohe Ausgaben fürchten. Die überaus erfreuliche Nachricht lautet: Sie müssen diese Kosten keinesfalls alleine stemmen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen auf verständliche und direkte Weise, wie Sie sich Beratungskosten durch staatliche Stellen fördern lassen und Ihren Eigenanteil optimal steuerlich absetzen können.

Die wertvollen Vorteile eines professionellen Gründercoachings

Ein Gründercoaching bietet Ihnen wertvolle Orientierung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Ein erfahrener Coach hilft Ihnen beispielsweise bei folgenden wichtigen Schritten:

  • Erarbeitung eines tragfähigen Businessplans
  • Kalkulation Ihres exakten Kapitalbedarfs
  • Entwicklung einer passenden Marketingstrategie

Durch das fundierte Fachwissen eines Beraters vermeiden Sie typische Anfängerfehler und legen ein absolut solides Fundament für Ihren zukünftigen Betrieb. Genau das deckt sich mit unserer Philosophie bei Steuerberater Mustermann: Wir legen größten Wert auf vorausschauende Planung und individuelle Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Wir möchten Ihnen Sicherheit geben, Entlastung schaffen und langfristig zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.

Staatliche Förderprogramme clever für die Gründung nutzen

Damit die Kosten für ein solches Coaching nicht zu einer unüberwindbaren finanziellen Hürde werden, hat der Staat verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Je nachdem, in welcher Phase Ihrer Existenzgründung Sie sich aktuell befinden, greifen unterschiedliche Hilfen.

Befinden Sie sich noch in der Planungsphase und haben Ihr Unternehmen noch nicht offiziell angemeldet, bieten die einzelnen Bundesländer spezielle Programme für das sogenannte Vorgründungscoaching an. Über diese regionalen Fördertöpfe werden oft erhebliche Teile der Beratungskosten übernommen, in vielen Fällen sogar bis zu siebzig oder achtzig Prozent des Beratungshonorars. Dies ist eine fantastische Möglichkeit, sich qualitativ hochwertig beraten zu lassen, ohne das eigene Startkapital zu stark zu belasten.

Sobald Ihr Unternehmen offiziell gegründet ist, eröffnen sich weitere Wege. Dann können Sie bundesweite Programme in Anspruch nehmen. Ein besonders wichtiges Programm in diesem Zusammenhang ist die Förderung unternehmerischen Fachwissens. Diese wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt und hat bekannte frühere Programme wie das Gründercoaching Deutschland abgelöst. Auch bei diesen Programmen nach der Gründung erhalten Sie attraktive Zuschüsse, die Ihnen helfen, Ihre Liquidität zu schonen und gleichzeitig das Wissen in Ihr Unternehmen zu holen, das Sie für nachhaltiges Wachstum benötigen.

Den verbleibenden Eigenanteil steuerlich absetzen

Doch was passiert eigentlich mit dem Teil der Beraterrechnung, den Sie nach Abzug der Fördermittel selbst tragen müssen? Dieser sogenannte Eigenanteil ist aus steuerlicher Sicht äußerst interessant und lässt sich hervorragend nutzen. Hier kommt in der Fachsprache der Begriff der vorweggenommenen Betriebsausgaben ins Spiel. Wir bringen dieses Konzept gerne ohne komplizierte Erklärungen für Sie auf den Punkt: Vorweggenommene Betriebsausgaben sind schlichtweg all jene Kosten, die Ihnen im Hinblick auf eine geplante Selbstständigkeit entstehen, noch bevor Ihr Unternehmen offiziell gegründet oder beim Gewerbeamt angemeldet ist.

Das Finanzamt erkennt hierbei vollkommen an, dass Sie im Vorfeld Geld ausgeben müssen, um später erfolgreich Einnahmen zu erzielen. Wenn Sie also den Eigenanteil für Ihr Gründercoaching bezahlen, können Sie diesen Betrag in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen. Dadurch mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und senken Ihre Steuerlast spürbar.

Die zeitliche Komponente wird dabei vom Finanzamt sehr großzügig ausgelegt. Selbst wenn Ihr Gründercoaching bereits viele Monate oder sogar bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit stattfindet, können die entstandenen Kosten als vorweggenommene Betriebsausgaben abgezogen werden. Es ist lediglich wichtig, dass ein klarer und objektiv feststellbarer Zusammenhang zwischen der in Anspruch genommenen Beratung und Ihrer angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Um diesen Zusammenhang gegenüber dem Finanzamt lückenlos nachzuweisen, raten wir Ihnen, folgende Dokumente sorgfältig aufzubewahren:

  • Sämtliche Belege und Rechnungen
  • Schriftliche Verträge mit Ihrem Coach
  • Den kompletten elektronischen Schriftverkehr

Durch den Einsatz modernster digitaler Prozesse in unserer Kanzlei sorgen wir gerne dafür, dass die Erfassung und Verarbeitung all dieser Belege für Sie absolut effizient, sicher und vollkommen stressfrei abläuft.

Volle steuerliche Sicherheit auch bei Nichtgründung

Vielleicht stellen Sie sich an dieser Stelle die Frage, was eigentlich passiert, wenn Sie das Coaching absolvieren, sich aber nach reiflicher Überlegung letztendlich doch gegen die Selbstständigkeit entscheiden. Auch für diesen Fall gibt es äußerst positive Nachrichten aus dem Steuerrecht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Aufwendungen für eine geplante Existenzgründung selbst dann als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar bleiben, wenn es am Ende gar nicht zur Ausübung der geplanten Tätigkeit kommt. Diese sogenannten vergeblichen Aufwendungen sind steuerlich in voller Höhe abzugsfähig. Das bedeutet für Sie ein absolutes Höchstmaß an Sicherheit auf Ihrem Weg. Sie können sich professionell beraten lassen und Ihre Geschäftsidee prüfen, ohne das Risiko einzugehen, auf den Kosten des Eigenanteils sitzen zu bleiben, falls Ihr Vorhaben aus nachvollziehbaren Gründen doch nicht umgesetzt wird.

Die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern

Ein weiterer überaus wichtiger Aspekt bei der steuerlichen Betrachtung ist die Umsatzsteuer. Wenn Sie sich dazu entschließen, in Ihrem zukünftigen Unternehmen die reguläre Umsatzsteuer auszuweisen und somit auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, bietet sich Ihnen ein zusätzlicher finanzieller Vorteil. Sie können die in der Rechnung für das Gründercoaching enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies ist erfreulicherweise bereits vor der offiziellen Gründung möglich. Im Umsatzsteuerrecht gelten Sie nämlich bereits in dem Moment als Unternehmer, in dem Sie erste Vorbereitungshandlungen für Ihr zukünftiges Geschäft treffen und erste Ausgaben tätigen. Dies verschafft Ihnen gerade in der Startphase zusätzliche finanzielle Spielräume, die Sie optimal für andere wichtige Investitionen nutzen können.

Zusammenfassung Ihrer Vorteile im Überblick

Lassen Sie uns die hervorragenden Möglichkeiten noch einmal klar strukturiert zusammenfassen:

  • Ein Gründercoaching ist eine der besten Investitionen in Ihre berufliche Zukunft.
  • Sie profitieren von staatlichen Zuschüssen, die einen Großteil der anfallenden Kosten abdecken.
  • Den verbleibenden Eigenanteil setzen Sie ganz einfach als vorweggenommene Betriebsausgaben von der Steuer ab.
  • Sind Sie regelbesteuert, holen Sie sich die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer direkt zurück.
  • Selbst bei einer Absage der Gründung bleiben Ihnen die steuerlichen Vorteile komplett erhalten.

Als Ihre moderne Steuerkanzlei legen wir besonderen Wert auf eine transparente Beratung und eine vorausschauende Begleitung. Wir laden Sie herzlich dazu ein, all diese Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, voll und ganz auszuschöpfen. Durch laufende Weiterbildung unseres Teams stellen wir sicher, dass steuerliche Pflichten effizient erfüllt und alle vorhandenen Gestaltungsspielräume zu Ihrem Vorteil genutzt werden. Wenn Sie Fragen zur Absetzbarkeit Ihres Gründercoachings haben, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln benötigen oder Hilfe bei der steuerlichen Erfassung Ihrer ersten Gründungskosten suchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir entwickeln für Sie individuelle Lösungen, die genau auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Wir freuen uns sehr darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie auf Ihrem spannenden Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Starten Sie Ihr Projekt mit Zuversicht und vertrauen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite, der langfristig zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beiträgt.

Quellenangaben und weiterführende Links

  • Existenzgruendungsportal – Gruendungsberatung steuerlich geltend machen – https://www.existenzgruendungsportal.de/
  • Bundesfinanzministerium – Amtliches Einkommensteuer Handbuch Vorweggenommene Betriebsausgaben – https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/FAQ/faq.html
  • Datev Magazin – Foerderung des unternehmerischen Fachwissens – https://www.datev-magazin.de/